Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1) Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge, die sich auf Leistungen zwischen Dr. Priska Jones (im Folgenden Texter genannt) und Auftraggeber beziehen. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber AGB verwendet, die den hier aufgeführten AGB entgegenstehen oder von ihnen abweichen.

1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten AGB sind ausschließlich dann gültig, wenn sie der Texter schriftlich anerkannt hat.

1.3 Ein Auftrag für den Texter gilt dann als rechtsverbindlich erteilt, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Texters schriftlich angenommen hat.

2) Urheberrechte und Nutzungsrechte

2.1 Die Texte und Konzepte des Texters dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Texters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

2.2 Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.

2.3 Der Texter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungs­rechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Texter und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

3) Vergütung

3.1 Die Anfertigung von Texten, Konzepten und sonstigen Tätigkeiten, die der Texter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Vergütung von angeforderten Probetexten wird im Einzelfall vereinbart.

3.2 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nicht anders vereinbart, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 2.2) abgegolten.

3.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so ist der Texter berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

3.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

4) Fälligkeit der Vergütung

4.1 Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar.

5) Sonderleistungen

5.1 Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, enthält jeder Auftrag an den Texter das Recht auf zwei Korrekturdurchgänge.

5.2 Darüber hinaus werden Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Hiervon wird der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt.

5.3 Notwendige Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6) Eigentumsvorbehalt

6.1 An Entwürfen und Texten werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte.

6.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

7) Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

7.1 Vor der Vervielfältigung sind dem Texter Korrekturmuster vorzulegen.

7.2 Der Texter ist nicht für die Produktionsüberwachung zuständig.

7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter zwei (nach Absprache in Sonderfällen auch mehr oder weniger) einwandfreie Exemplare. Der Texter ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden und zum Beispiel auf seiner Homepage als Referenzen anzugeben.

8) Haftung

8.1 Der Texter haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Fotografien und weiterem Quellenmaterial nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2 Der Texter verpflichtet sich, eventuelle Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.3 Sofern der Texter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Texters.

8.4 Der Texter lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

8.5 Der Texter übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeit.

8.6 Beanstandungen und offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Texter geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Texters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für diese Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9) Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

9.2 Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Texter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter übergebenen Vorlagen berechtigt ist und die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10) Geheimhaltung

10.1 Der Texter verpflichtet sich, alle ihm bekannten Geschäftsvorgänge seines Auftraggebers geheim zu halten. Davon ausgenommen sind offenkundige Vorgänge. Die Vereinbarung gilt auch nach Erbringung der Vertragsleistung.

11) Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort ist Boppard, Gerichtsstand ist Koblenz.

11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.